Massagepraxis eröffnen in der Schweiz: die Checkliste (2026)
Veröffentlicht am 19. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit · Vom Posea-Team
Wer in der Schweiz eine Massagepraxis eröffnet, muss zuerst eine Frage beantworten, die viele erst spät stellen: Bieten Sie Wellnessmassage an, oder Behandlungen, die zu einem Gesundheitsberuf gehören? Davon hängen die kantonale Bewilligung ab, die Rückerstattung durch die Zusatzversicherung Ihrer Kundschaft, die Art der Rechnung und sogar die MWST. Hier sind die Schritte in der Reihenfolge, in der sie anfallen, mit den amtlichen Quellen. (Die Regeln unterscheiden sich von Kanton zu Kanton: Dieser Ratgeber gibt die Orientierung, verbindliche Antworten geben das kantonale Gesundheitsamt und Ihre Treuhänderin. Transparenz: Wir entwickeln Posea.)
1. Wellnessmassage oder medizinische Massage: die Frage, die alles entscheidet
Hinter demselben Wort stecken zwei Berufe. Die Wellnessmassage (klassische Entspannungsmassage, Ölmassage, Hot Stone …) dient dem Wohlbefinden. Der medizinische Masseur übt einen Gesundheitsberuf aus, mit einem eidgenössischen Titel: dem eidgenössischen Fachausweis, erworben mit einer Berufsprüfung nach einer anerkannten Ausbildung.
Die kantonalen Gesundheitsgesetze zielen auf den zweiten, aber die Kantone sind sich nicht einig. Drei Beispiele, im Oktober 2026 auf den amtlichen Seiten geprüft:
- Zürich: Der Kanton führt medizinische Masseurinnen und Masseure ausdrücklich unter den Berufen auf, die keine Berufsausübungsbewilligung benötigen.
- Freiburg: Eine ordentliche Bewilligung braucht, wer selbständig arbeitet oder angestellt in eigener fachlicher Verantwortung. Verlangt werden unter anderem das Diplom, ein Strafregisterauszug und eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung. Die Grundgebühr beträgt CHF 400.
- Waadt: Eine Bewilligung ist nur nötig auf eigene Rechnung oder mit Aufsichtsfunktion. Verlangt werden ein im nationalen Gesundheitsberuferegister NAREG eingetragener Titel, ein Strafregisterauszug, ein Arztzeugnis und Französisch auf Niveau B2. Rechnen Sie mit CHF 500 und 8 bis 10 Wochen Bearbeitungszeit.
Mit demselben Fachausweis eröffnen Sie also in Zürich ohne Gesuch, in Lausanne erst nach rund zwei Monaten Bewilligungsverfahren. Erkundigen Sie sich in dem Kanton, in dem Sie arbeiten werden, nicht in dem, in dem Sie ausgebildet wurden.
Für die Wellnessmassage gibt es keinen eidgenössischen Titel; die örtlichen Regeln (Gewerbe, Räume, Hygiene) hängen vom Kanton und manchmal von der Gemeinde ab. Rufen Sie das kantonale Gesundheitsamt an, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben: Eine Frage vor der Eröffnung kostet weniger als eine Nachbesserung danach.
2. Die Rückerstattung über die Zusatzversicherung
Das stärkste Verkaufsargument einer Praxis: «Ihre Zusatzversicherung kann einen Teil der Behandlung zurückerstatten.» Es beruht auf drei Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen.
- Registriert sein bei einer von den Versicherern anerkannten Stelle, meist dem EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) oder der Stiftung ASCA, für die ausgeübte Methode.
- Die Methode muss vom Versicherer anerkannt sein: Jede Kasse veröffentlicht ihre Methodenliste und ihre Bedingungen, und diese ändern sich. Sie werden auch strenger: Manche Versicherer verlangen für neue Anerkennungen einen reglementierten Berufsabschluss oder anerkennen für bestimmte Methoden keine neuen Therapeuten mehr.
- Die Kundin braucht die passende Zusatzversicherung. Die Rückerstattung läuft über die Zusatzversicherung (VVG), nach den Bedingungen ihres Vertrags.
Mit der Registrierung erhalten Sie eine ZSR-Nummer (Zahlstellenregister, geführt von SASIS), die meist die Zertifizierungsstelle für Sie beantragt. Sie ist persönlich, dem Kanton Ihrer Tätigkeit zugeordnet und muss auf jeder Rechnung stehen. Leihen Sie sie nie einer Kollegin aus: ASCA erinnert daran, dass sie persönlich und nicht übertragbar ist.
3. Die Rechnung im Format Tarif 590
Lassen sich Ihre Kundinnen und Kunden Behandlungen zurückerstatten, ist die Rechnung keine einfache Quittung mehr. Der Tarif 590 ist die Schweizer Liste ambulanter Leistungen der Komplementärmedizin und das Rechnungsformat, das die Versicherer erwarten:
- Er ist seit dem 1. Januar 2018 verbindlich.
- Seit dem 1. Januar 2022 werden nur noch normkonforme Rechnungen aus einer professionellen Software akzeptiert: Die selbstgebastelte Word-Vorlage reicht nicht mehr.
- Leistungen werden in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet, mit einer Rechnung pro Therapeutin und pro Patient.
- Er legt weder Ihre Preise noch die Rückerstattung fest; diese hängt vom Vertrag der Kundin ab.
Der Rückforderungsbeleg nach Tarif 590 ist in Posea noch nicht verfügbar. Brauchen Ihre Kundinnen ihn, stellt die Stiftung ASCA ihren Therapeutinnen und Therapeuten das Online-Abrechnungstool ASCA590 kostenlos zur Verfügung. Agenda, Dossiers und Kasse können Sie trotzdem in Posea führen und die 590-Belege im Tool Ihrer Stelle erstellen.
4. Rechtsform, AHV und Versicherungen
Die meisten Praxen starten als Einzelunternehmen: einfach und günstig, mit Handelsregistereintrag ab CHF 100'000 Umsatz. Die GmbH (Stammkapital CHF 20'000, beschränkte Haftung) folgt oft später. Details finden Sie in unserem Ratgeber Kosmetikinstitut eröffnen in der Schweiz, der auch für eine Praxis gilt.
- Selbständig: Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, die Ihre Selbständigkeit anerkennt (oder nicht).
- Berufshaftpflichtversicherung: unverzichtbar, wenn man mit dem Körper arbeitet, und zum Beispiel in Freiburg Voraussetzung für die Bewilligung.
- Ab der ersten Angestellten: AHV, obligatorische Unfallversicherung (UVG), berufliche Vorsorge (BVG) ab der Lohnschwelle.
5. Die MWST: Behandlung oder Wohlbefinden
Die Schwelle ist dieselbe wie für jedes Geschäft: Ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen wird die Steuerpflicht obligatorisch. Die eigentliche Frage liegt anderswo: Das Gesetz nimmt bestimmte Heilbehandlungen durch bewilligte Gesundheitsfachpersonen von der Steuer aus (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG). Eine Massage, die nur dem Wohlbefinden, der Entspannung oder der sportlichen Leistung dient, ist grundsätzlich keine Heilbehandlung und bleibt steuerbar.
Zwei Folgen davon. Eine überwiegend medizinische Praxis erreicht die Schwelle vielleicht nie, weil ihre ausgenommenen Behandlungen nicht mitzählen. Und in einem Kanton ohne Bewilligungspflicht (zum Beispiel Zürich) lassen Sie von der ESTV oder Ihrer Treuhänderin bestätigen, ob Ihre Behandlungen ausgenommen sein können.
Mischt Ihre Praxis beides, müssen Sie die Leistungen in Rechnungen und Buchhaltung trennen. Die ESTV beschreibt ihre Praxis in der MWST-Branchen-Info zum Gesundheitswesen: Lassen Sie Ihren Fall von Ihrer Treuhänderin prüfen. Zur Wahl der Abrechnungsmethode siehe unseren Ratgeber MWST: effektive Methode oder Saldosteuersatz.
6. Die Räume: Praxis, zu Hause oder bei der Kundschaft
- Eine Praxis: Prüfen Sie die Nutzung der Räume, Lüftung, Wasseranschluss und Schalldämmung (eine Entspannungsmassage neben einem lauten Wartezimmer verkauft sich kein zweites Mal).
- Bei Ihnen zu Hause: möglich, aber klären Sie es mit Vermieter und Gemeinde, und planen Sie einen eigenen Eingang und Raum.
- Bei der Kundschaft: Massage als Hausbesuch ist ein echter Markt, wenn Sie die Anfahrt verrechnen und die Fahrten den Tag nicht auffressen. Unser Ratgeber Hausbesuche: Zonen, Anfahrtskosten und Fahrzeiten zeigt die Methode Bildschirm für Bildschirm.
7. Die Agenda einer Massagepraxis ist keine Salonagenda
Behandlungen von 30, 60 oder 90 Minuten, Wäsche wechseln, Raum lüften zwischen zwei Kunden, Behandlungsserien auf Verordnung oder im Voraus verkauft: Eine gewöhnliche Agenda kostet Sie jeden Tag Zeit. Worauf es ankommt:
- Eine Pufferzeit pro Leistung, automatisch nach der Behandlung reserviert, damit die Online-Buchung nie zwei Massagen direkt aneinanderreiht.
- Eine Online-Buchung, die arbeitet, während Sie massieren: Mitten in der Behandlung können Sie nicht abnehmen, und genau dann rufen die Kunden an.
- Automatische Erinnerungen per SMS oder E-Mail: Ein vergessener Termin ist eine verlorene Stunde. Siehe unseren Ratgeber No-Shows vermeiden.
- Ein vertrauliches Kundendossier: Anamnese, Kontraindikationen, unterschriebene Einwilligung vor der ersten Behandlung. Das sind Gesundheitsdaten, die nach dem Datenschutzgesetz (DSG) geschützt werden müssen.
- Im Voraus verkaufte Behandlungsserien (5 oder 10 Massagen) und Geschenkgutscheine, die die Praxis finanzieren, bevor die Behandlungen stattfinden.
8. Die Checkliste, der Reihe nach
- Entscheiden: Wellnessmassage, medizinische Massage oder beides.
- Das kantonale Gesundheitsamt anrufen und, falls nötig, die Bewilligung beantragen.
- Sich beim EMR oder bei ASCA für Ihre Methoden registrieren und die ZSR-Nummer erhalten.
- Rechtsform wählen, bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden, Berufshaftpflicht abschliessen.
- Mit der Treuhänderin die MWST Ihrer Leistungen klären (Behandlung oder Wohlbefinden).
- Räume finden und einrichten, oder die Hausbesuche organisieren.
- Agenda, Online-Buchung, Erinnerungen und Kundendossier vor der Eröffnung einrichten.
- Die Rechnung nach Tarif 590 vorsehen, wenn sich Ihre Kundschaft Behandlungen zurückerstatten lässt.
Ausgerüstet starten, ohne grosse Investition
Posea vereint die Agenda mit Pufferzeit pro Leistung, die Online-Buchung in vier Sprachen ohne Kommission, SMS-Erinnerungen, das verschlüsselte Kundendossier mit Anamnesefeldern und unterschriebener Einwilligung, Behandlungsserien (Packs), Geschenkgutscheine, die Kasse mit TWINT und die QR-Rechnung. Alles ist in der Schweiz gehostet, ab CHF 19.90 pro Monat, ohne Vertragsbindung, mit 14 Tagen Test ohne Kreditkarte. Für eine Einzelpraxis ist das der Kern des Mini-Abos; die Seite Software für Massagepraxen zeigt alles im Detail.
Häufige Fragen
Braucht es ein Diplom, um eine Massagepraxis zu eröffnen?
Für die medizinische Massage ja: Sie ist ein Gesundheitsberuf mit eidgenössischem Titel (dem eidgenössischen Fachausweis), und die Bewilligungsregeln hängen vom Kanton ab: Freiburg und Waadt verlangen für die selbständige Tätigkeit eine Bewilligung, Zürich nicht. Für die Wellnessmassage gibt es keinen eidgenössischen Titel, die örtlichen Regeln unterscheiden sich aber: Fragen Sie vor der Eröffnung beim kantonalen Gesundheitsamt nach.
Können sich meine Kunden die Massagen zurückerstatten lassen?
Oft teilweise, über ihre Zusatzversicherung (VVG), unter drei Bedingungen: Sie sind bei einer anerkannten Stelle wie dem EMR oder ASCA registriert, der Versicherer anerkennt Ihre Methode, und die Kundin hat die passende Zusatzversicherung. Die Rechnung muss dann Ihre ZSR-Nummer tragen und dem Format Tarif 590 folgen.
Ist der Tarif 590 obligatorisch?
Für Rechnungen, die Ihre Kunden den Versicherern einreichen, ja: Er ist seit dem 1. Januar 2018 verbindlich, und seit 2022 werden nur noch Rechnungen aus normkonformer Fachsoftware akzeptiert. Er legt weder Ihre Preise noch die Rückerstattung fest. Der 590-Beleg ist in Posea noch nicht verfügbar; ASCA bietet seinen Therapeuten das Tool ASCA590 kostenlos an.
Ist eine Massage mehrwertsteuerpflichtig?
Steuerpflichtig werden Sie erst ab CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen. Danach kann eine Heilbehandlung durch eine bewilligte Gesundheitsfachperson von der Steuer ausgenommen sein, während eine Wellness- oder Sportmassage grundsätzlich steuerbar ist. In einem Kanton ohne Bewilligungspflicht wie Zürich lassen Sie Ihren Fall von der ESTV oder Ihrer Treuhänderin bestätigen.
Welche Software für eine Massagepraxis?
Sie muss Behandlungen unterschiedlicher Dauer mit Pufferzeit verwalten, Online-Buchung, Erinnerungen, ein vertrauliches Kundendossier mit Anamnese und Einwilligung, Behandlungsserien und Geschenkgutscheine. Posea kann das ab CHF 19.90 pro Monat, in der Schweiz gehostet; der Beleg nach Tarif 590 ist darin noch nicht verfügbar.
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